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Windenergieanlagen in der Nähe von Schülp

Wind.

Die treibende Kraft

Windenergie

Windkraft im Fokus.

Windkraft ist eine erneuerbare und emissionsfreie Energiequelle und spielt auf dem Weg zur Erzeugung von grünem Strom eine immer wichtigere Rolle. Als Tochter zweier kommunaler Unternehmen – der Stadtwerke Lübeck Energie GmbH und der STAWAG Energie GmbH – verfolgen wir das Ziel, die Nutzung von Windenergie in den norddeutschen Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern voranzutreiben.

Windpark Bokelfeld Aufbau Windenergieanlagen

Wind in den Segeln!

Seit 2014 setzen wir unser Know-how in die Projektierung von Windparks ein. Wir planen, bauen und betreiben Windenergieanlagen in ganz Norddeutschland und leisten so unseren Beitrag zur Energiewende.

Sie möchten einen Windpark planen und errichten lassen und suchen nach einem starken, verlässlichen Partner? Sprechen Sie uns gerne an.

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Wind in Zahlen.

Windenergie kann viel. Zahlen helfen, sie zu verstehen.

100 MW

voraussichtliche Gesamtleistung.

16

Windenergieanlagen fertiggestellt.

93.736

3-Personen-Haushalte sollen versorgt werden.

133.846 t CO₂

werden pro Jahr eingespart.

8

Anlagen

im Bau.

Der Projektablauf – von der ersten Idee zur tragfähigen Lösung.

Trave EE Projektablauf

Das machen wir.

Ziffer 1 in Kreis

Planen – Schlüsselfertige Projektierung.

Ziffer 2 in Kreis

Bauen – Zügig und nach neuesten Standards.

Ziffer 3 in Kreis

Betreiben – Reibungslos und erfolgreich.

Ziffer 4 in Kreis

Repowering – Leistungsstarke Technik schont Ressourcen.

Trave EE

Unsere Projekte.

Drei Servictechniker befestigen Rotorblatt an Kran

Windpark Bokelfeld

Durch das kommunale Einvernehmen mit der Gemeinde Bokel und den Bewohner:innen ging der Projektstart in 2017 recht zügig über die Bühne. Auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von 41 Hektar, 3 km nordwestlich von Bokel wurde die Windparkanlage im September 2022 in Betrieb genommen.
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Windpark Rohlsdorf im Bau

Windpark Rohlsdorf

Bereits 2021 geplant, soll Ende 2024 im südlichen Kreis Ostholstein zwischen den Gemeinden Ratekau und Scharbeutz auf einer landwirtschaftlich genutzten Freifläche von knapp 30 Hektar der Windpark Rohlsdorf in Betrieb genommen werden. Vier Windenergieanlagen sollen eine Gesamtleistung von 20,1 MW erzeugen.
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Windrad vor blauem Himmel

Windpark Heilshoop

Auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 17,4 Hektar im schleswig-holsteinischen Kreis Stormarn und südlich von Heilshoop werden zwei Windturbinen errichtet. Mit einer geplanten Gesamtleistung von 8,4 MW wird erneuerbare Energie erzeugt und ins Netz der TraveNetz eingespeist.
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Rotorblaetter drehen über dem Feld

Windpark Schülp –Jevenstedt

In der Gemeinde Schülp im Kreis Rendsburg-Eckernförde planen wir die Errichtung des Windparks Schülp-Jevenstedt. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche von 79,8 Hektar ist für ihre guten Winderträge bekannt.
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Rotorblaetter und Maschinenhaus auf dem Turm

Häufig gestellte Fragen zu Wind

Trave EE Wind

Ein Flächennutzungsplan ist ein Planungsinstrument, das die Nutzung aller Flächen einer Gemeinde oder Kommune festlegt. Für den Bau von Windenergieanlagen ist der Flächennutzungsplan entscheidend, da er Vorrang-, aber auch Ausschlussflächen für diese Anlagen ausweist.

Dabei sind Vorrangflächen ausdrücklich für Windkraft vorgesehen, während Ausschlussflächen Bereiche markieren, wo keine Anlagen errichtet werden dürfen, wie beispielsweise in Naturschutz- oder Wohngebieten. So sorgt der Flächennutzungsplan für eine geordnete Entwicklung der Windenergie und bildet die Grundlage für Genehmigungsverfahren und detaillierte Bebauungspläne.

Windenergie hat in Deutschland eine vielversprechende Zukunft und gilt als zentraler Baustein der angestrebten Energiewende. Wir verfügen über gute Windressourcen, besonders an der Küste und Offshore. Technologische Fortschritte und sinkende Kosten machen Windkraft immer effizienter. Zudem schaffen staatliche Förderprogramme und gesetzliche Rahmenbedingungen Anreize für den Ausbau.

Der Windanlagentyp wird oft später festgelegt, da es mehrere Unwägbarkeiten gibt. Technologische Weiterentwicklungen können während der Planungsphase effizientere Modelle auf den Markt bringen. Auch wirtschaftliche Faktoren und Marktbedingungen können sich ändern. Zudem variieren Verfügbarkeit und Lieferzeiten der Anlagen. Die Flexibilität, die Anlagen zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen, ermöglicht bei der finalen Auswahl der Anlagen die optimale Anpassung an aktuelle Gegebenheiten.

Repowering bietet eine Vielzahl an Vorteilen: Durch neue Technologien werden Windenergieanlagen leistungsfähiger und effizienter, was höhere Erträge und niedrigere Betriebskosten bedeutet.

Modernere Turbinen können mehr Energie auf weniger Fläche erzeugen, was besonders in urbanen Gebieten von Nutzen ist, denn die Gesamtanzahl der Windenergieanlagen im Windpark reduziert sich durch ein Repowering meistens deutlich.

Repowering verlängert aber auch die Nutzungsdauer bestehender Standorte und optimiert ihre Effizienz für eine nachhaltige Energiezukunft. Durch ein Repowering tragen technologische Innovationen dazu bei, CO2-Emissionen zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben.

Das Repowering von Windkraftanlagen sollte rechtzeitig vor dem Ende ihrer wirtschaftlichen Lebensdauer oder spätestens 5 Jahre vor dem Auslaufen der EEG-Förderung geplant werden. Eine frühzeitige Planung ermöglicht dabei die Einholung von Genehmigungen, Durchführung von Machbarkeitsstudien und Identifikation geeigneter Standorte für neue, leistungsfähigere Anlagen. So wird ein nahtloser Übergang sichergestellt und die kontinuierliche Stromproduktion gewährleistet

Ja, Windenergieanlagen können auch nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Förderungsdauer weiterbetrieben werden. Nachdem die Einspeisevergütung ausläuft, haben Betreiber die Möglichkeit, ihre Anlagen wirtschaftlich weiterzubetreiben, indem sie den erzeugten Strom direkt vermarkten.

Häufig werden die Anlagen nach der Förderperiode technisch modernisiert, um ihre Leistungsfähigkeit zu optimieren und die Rentabilität zu erhöhen. Dieses sogenannte Repowering ermöglicht es den Anlagen, auch über die ursprüngliche Förderdauer hinaus einen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung zu leisten.

Die gängige Laufzeit für Pachtverträge sind 25 Jahre ab Inbetriebnahme. Danach endet der Vertrag automatisch und die Windenergieanlage wird zurückgebaut oder ein Repowering wird projektiert.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Betriebszeitraum zu verlängern, wenn beide Vertragsparteien, also Flächeneigentümer:in und die Trave EE das möchten. Hierzu bedarf es dann einer neuen vertraglichen Vereinbarung.

Im Durchschnitt benötigt die Errichtung eines Windparks von der Planung bis zur Inbetriebnahme vier bis fünf Jahre. Bei einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zwei bis drei Jahre bis zur Inbetriebnahme.

Zunächst prüft die Trave EE, ob das Grundstück für Wind- oder Solaranlagen geeignet ist und einer Nutzung keine planungsrechtlichen Hindernisse z.B. in der Regionalplanung entgegenstehen. Sobald der Vertrag mit den Flächeneigentümer:innen geschlossen ist, gibt die Projektleitung die notwendigen Fachgutachten in Auftrag.

Externe Gutachter untersuchen dann die Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Umwelt. Diese naturschutzfachlichen Untersuchungen erstrecken sich über die komplette Vegetationsperiode eines Jahres und sind Voraussetzung für das sechs- bis neun-monatige Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bei Windenergieanlagen sowie des Bauleitplanverfahrens bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Wird die BImSchG-Genehmigung für die Windenergieanlage erteilt bzw. der Bebauungsplan für ein Sondergebiet Solar erteilt, kann eine Bankfinanzierung eingeholt werden. Der Bau der für den Standort optimalen Windenergie- oder Solaranlage benötigt in der Regel zwischen drei bis sechs Monaten.

Für den Abstand zwischen Windparks und Wohnhäusern gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Bayern und Nordrhein-Westfalen definieren feste Mindestabstände. In Schleswig-Holstein werden 800 bis 1.000 Meter empfohlen.

Ansonsten gilt die dreifache Höhe der Windenergieanlage als Richtwert für den Abstand zu Einzelhäusern. Für Wohnbebauung gilt die fünffache Höhe. Das bedeutet zum Beispiel, dass ein 180 Meter hohes Windrad 540 Meter von einem Einzelhaus und 900 Meter von einer Siedlung entfernt stehen muss.

Die einzuhaltenden Abstände werden in aller Regel durch die Bauleitpläne festgelegt.

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Wir beraten Sie gern!

Kontakt
Carina Gastmeyer